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Glossar

Pflege-Dienstplan: Begriffe von Bezugspflege bis Springer

30 kompakte Definitionen für Einführung, Betriebsvereinbarung und Softwarevergleich.

Von der Redaktion · Aktualisiert am 18. Juli 2026 · Quellen am Seitenende

Kurzorientierung: Dienstplanung beschreibt das Soll, Zeiterfassung das Ist und das Arbeitszeitkonto den daraus entstehenden Saldo.
Ambulante Tour
Feste Abfolge von Hausbesuchen einer Pflegekraft. Fahrzeiten zwischen den Klienten zählen als Arbeitszeit und müssen im Dienst mit eingeplant werden.
Behandlungspflege
Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Verbandwechsel oder Injektionen. Sie ist an Qualifikationen gebunden und begrenzt damit, wer eine Schicht überhaupt besetzen darf.
Bezugspflege
Organisationsform, bei der eine Pflegekraft dauerhaft für dieselben Klienten zuständig ist. Sie erhöht die Kontinuität, macht die Vertretungsplanung aber anspruchsvoller.
Dienstübergabe
Strukturierte Weitergabe des Standes an die nachfolgende Schicht. Wird sie nicht als Arbeitszeit eingeplant, entsteht regelmäßig unbezahlte Mehrarbeit.
Fachkraftabdeckung
Anteil examinierter Kräfte an der Besetzung eines Zeitfensters. Er ist die maßgebliche Größe, ab der ein Dienst fachlich zulässig besetzt ist.
Fachkraftquote
Landesrechtlich geregelter Mindestanteil an Fachkräften in vollstationären Einrichtungen. Die konkrete Quote unterscheidet sich je Bundesland.
Früh-/Spät-/Nachtdienst
Die drei Standardlagen im Pflegealltag. Ihre Übergänge entscheiden darüber, ob die elfstündige Ruhezeit nach § 5 ArbZG eingehalten wird.
Geteilter Dienst
Aufteilung der Tagesarbeitszeit in zwei Blöcke mit langer unbezahlter Unterbrechung. In der Pflege verbreitet, für Beschäftigte aber stark belastend.
Grundpflege
Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie bestimmt den Zeitbedarf je Klient stärker als die Zahl der Klienten selbst.
Ist-Zeit
Tatsächlich geleistete und dokumentierte Arbeitszeit – im Unterschied zur geplanten Dienstzeit.
Nachtdienstbesetzung
Zahl und Qualifikation der nachts anwesenden Kräfte. Landesrechtliche Vorgaben und die Erreichbarkeit einer Fachkraft sind hier getrennt zu prüfen.
PeBeM
Personalbemessung nach § 113c SGB XI: bundeseinheitliches Verfahren, das den Personalbedarf vollstationärer Einrichtungen nach Qualifikationsniveaus bemisst.
Pflegegrad
Einstufung des Unterstützungsbedarfs von 1 bis 5. Die Verteilung der Pflegegrade bestimmt den Personalbedarf einer Einrichtung maßgeblich mit.
Qualifikationsmix
Zusammensetzung der Besetzung aus Fach-, Assistenz- und Hilfskräften. Ein Plan kann rechnerisch aufgehen und fachlich trotzdem unzulässig sein.
Rufbereitschaft
Erreichbarkeit außerhalb des Dienstes bei frei wählbarem Aufenthaltsort. Nur die tatsächliche Einsatzzeit ist Arbeitszeit – anders als beim Bereitschaftsdienst.
Ruhezeit
Mindestens elf Stunden zwischen zwei Diensten (§ 5 ArbZG). In Pflege und Krankenhäusern ist eine Verkürzung auf zehn Stunden zulässig, wenn ein Ausgleich erfolgt.
Schichtübergabezeit
Bewusst geplante Überlappung zweier Schichten für die Übergabe. Sie zählt für beide Seiten als Arbeitszeit.
Springer
Kraft ohne feste Schichtzuordnung, die kurzfristige Ausfälle abdeckt. Ihre Zahl richtet sich nach der tatsächlichen Ausfallquote, nicht nach dem Gefühl.
Tourfenster
Zeitkorridor, in dem ein Hausbesuch stattfinden soll. Zu enge Fenster erzeugen Verspätungen, zu weite senken die Verlässlichkeit für Klienten.
Vollzeitäquivalent (VZÄ)
Umrechnung aller Beschäftigten auf Vollzeitstellen. Zwei Teilzeitkräfte ergeben ein VZÄ, decken ein Zeitfenster aber nicht wie eine Vollzeitkraft ab.
Wunschzeit
Von Beschäftigten vorab angegebener Zeitwunsch. Er ist eine Planungsgrundlage, kein Anspruch auf Zuteilung.
Zeitkonto
Konto für die Differenz zwischen Soll- und Ist-Stunden. In der Pflege wächst es besonders schnell, wenn Übergaben nicht eingeplant sind.
Ausfallquote
Anteil der Dienste, die kurzfristig neu besetzt werden müssen. Grundgröße für die Dimensionierung des Springerpools.
Bereitschaftsdienst
Aufenthalt an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zur jederzeitigen Arbeitsaufnahme. Er zählt arbeitszeitrechtlich vollständig als Arbeitszeit.
Dienstplanänderung
Eingriff in einen veröffentlichten Plan. In Einrichtungen mit Betriebs- oder Personalrat gilt dafür dieselbe Mitbestimmung wie für den Plan selbst.
Mindestbesetzung
Untergrenze an Personen und Qualifikationen je Zeitfenster, unter die ein Dienst nicht fallen darf.
Nachtarbeitnehmer
Wer regelmäßig in Wechselschicht nachts arbeitet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit leistet (§ 2 Abs. 5 ArbZG) – mit Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen.
Sonntagsarbeit
In der Pflege nach § 10 ArbZG ausdrücklich zulässig. Der Ersatzruhetag ist nach § 11 Abs. 3 ArbZG innerhalb von zwei Wochen zu gewähren.
Übergabeprotokoll
Dokumentierter Stand zum Schichtwechsel. Es dient der Pflegequalität und macht zugleich nachvollziehbar, wie lange die Übergabe tatsächlich dauert.
Urlaubssperre
Zeitraum ohne Urlaubsgenehmigung. Sie braucht einen sachlichen Grund; allgemeine Urlaubsgrundsätze sind mitbestimmungspflichtig.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Arbeits- und Projektzeit?
Arbeitszeit dokumentiert die gesamte geschützte Zeit; Projektzeit verteilt Abschnitte zusätzlich auf Aufträge oder Kunden.
Was ist wichtiger: Soll- oder Ist-Zeit?
Beide beantworten verschiedene Fragen. Soll steuert die Planung, Ist dokumentiert die tatsächlich geleistete Zeit.
Ist Geofencing GPS-Tracking?
Nicht zwingend. Geofencing kann nur beim Stempelereignis eine Ortsgrenze prüfen; dauerhafte Bewegungsaufzeichnung ist ein anderer Prozess.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. BMAS: Arbeitszeiterfassung.
  2. Bundesarbeitsgericht, 1 ABR 22/21.
  3. Aplano: Preise und Funktionen, Stand Juli 2026.
  4. Aplano: Funktionsübersicht.
  5. Destatis: 5,7 Millionen Pflegebedürftige 2023.
  6. Destatis: Personal in Pflegeeinrichtungen 2023.
  7. BMAS: 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung, in Kraft seit 1. Juli 2026.

Redaktionell geprüft am 18. Juli 2026. Preis- und Funktionsangaben können sich ändern; verbindlich sind die Angaben der Anbieter. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.