Start / Rechtslage

Rechtslage Deutschland

Arbeitszeit und Dienstplan in der Pflege 2026

Arbeitszeitgesetz, Pflegearbeitsbedingungen, Ruhezeiten und Dokumentation für Pflegeheim und ambulanten Dienst.

Von der Redaktion · Aktualisiert am 18. Juli 2026 · Quellen am Seitenende

Aktueller Stand: Arbeitgeber müssen ein System einführen und anwenden, mit dem die gesamte tägliche Arbeitszeit erfasst wird. Beginn, Ende und Dauer sind zu dokumentieren. Eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Form nennt das BMAS derzeit noch nicht.

Ob und Wie sauber trennen

Das „Ob“ ist durch die BAG-Entscheidung vom 13. September 2022 geklärt. Der Arbeitgeber muss die Organisation bereitstellen. Beim „Wie“ bestehen Gestaltungsspielräume: Papier kann formal genügen, eine App macht Korrekturen, Auswertungen und Zugänglichkeit aber oft belastbarer.

Arbeitszeitgesetz in Zahlen

8 Std.werktägliche Regelarbeitszeit nach § 3 ArbZG.
10 Std.möglich, wenn der gesetzliche Ausgleich eingehalten wird.
11 Std.grundsätzliche ununterbrochene Ruhezeit nach § 5 ArbZG.

Pausen richtig abbilden

Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Automatische Abzüge dürfen nicht die tatsächlich genommene Pause verfälschen; es braucht einen verständlichen Korrekturweg.

Pflege ist besonders, aber nicht regelfrei

Versorgung an Sonn- und Feiertagen sowie Schichtarbeit können gesetzliche und tarifliche Besonderheiten auslösen. Die 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung ist am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Dienstpläne müssen deshalb mit den jeweils geltenden Arbeits-, Tarif- und Ausgleichsregeln der Einrichtung geprüft werden.

Ambulante Wege und Übergaben

Pflegeeinsatz, betriebliche Wege, Übergabe und Bereitschaft sind im konkreten Arbeitsmodell sauber abzugrenzen. Eine Tourenliste allein ist noch kein vollständiger Arbeitszeitnachweis.

Was eine App organisatorisch leisten sollte

Warum Aplano hier gut passt

Aplano verbindet Zeitstempel, Pausenregeln, laufende Stundenkonten und Konfliktmeldungen mit dem Dienstplan. Dadurch kann die Prüfung an der geplanten Schicht ansetzen. Die Software garantiert keine Rechtskonformität von allein; entscheidend bleiben korrekte Regeln und tatsächliche Nutzung.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Welche Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden?
Nach der aktuellen BMAS-Darstellung sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu erfassen. Pausen müssen so abgebildet sein, dass die tatsächliche Dauer nachvollziehbar bleibt.
Muss die Zeiterfassung schon heute elektronisch sein?
Die Pflicht zur vollständigen Erfassung gilt bereits. Das BMAS nennt derzeit aber keine allgemeine Formvorschrift; eine handschriftliche Aufzeichnung ist weiterhin möglich. Für Auswertung und Nachvollziehbarkeit ist eine digitale Lösung oft praktischer.
Ist Aplano auch für kleine Teams geeignet?
Ja. Die Abrechnung erfolgt pro aktivem Mitarbeiter. Für Arbeitszeiterfassung wird der Pro-Tarif benötigt; er kostet laut Preisseite 4,50 Euro je Mitarbeiter und Monat zuzüglich Umsatzsteuer.
Kann Aplano Arbeitszeit ohne vorgeplante Schicht erfassen?
Ja. Laut Funktionsübersicht ist Stempeln auch ohne vorher angelegte Schicht möglich. Das ist für flexible Einsätze und kleine Betriebe relevant.
Funktioniert Vertrauensarbeitszeit weiterhin?
Ja. Beschäftigte können die Lage ihrer Arbeitszeit weiterhin eigenverantwortlich bestimmen; die tatsächliche Arbeitszeit und die Grenzen des Arbeitszeitschutzes bleiben dennoch zu dokumentieren.
Was ist bei GPS oder Geofencing zu beachten?
Ein klarer Zweck, Datensparsamkeit, transparente Information und eine passende Rechtsgrundlage sind wichtig. Punktuelle Standortprüfung beim Stempeln ist von dauerhafter Bewegungsüberwachung zu unterscheiden.
Wer bleibt verantwortlich, wenn Mitarbeitende selbst stempeln?
Der Arbeitgeber kann die Aufzeichnung nach BMAS-Auffassung delegieren, bleibt aber für die öffentlich-rechtlichen Vorgaben verantwortlich.
Hat der Betriebsrat mitzubestimmen?
Bei der Ausgestaltung eines technischen Systems kann nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bestehen, soweit Regelungsspielraum vorhanden ist.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. BMAS: Arbeitszeiterfassung.
  2. Bundesarbeitsgericht, 1 ABR 22/21.
  3. Aplano: Preise und Funktionen, Stand Juli 2026.
  4. Aplano: Funktionsübersicht.
  5. Destatis: 5,7 Millionen Pflegebedürftige 2023.
  6. Destatis: Personal in Pflegeeinrichtungen 2023.
  7. BMAS: 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung, in Kraft seit 1. Juli 2026.
  8. Arbeitszeitgesetz, insbesondere §§ 3 bis 5.

Redaktionell geprüft am 18. Juli 2026. Preis- und Funktionsangaben können sich ändern; verbindlich sind die Angaben der Anbieter. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.